Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung sowohl bei EU-Lieferungen als auch bei Lieferungen in ein Drittland ist, dass der exportierte Gegenstand tatsächlich ins Ausland gelangt ist. Der Belegnachweis ist keine formelle Voraussetzung. Wenn Sie also nachweisen können, dass der Gegenstand dorthin gelangt
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