Archiv: 3. Feb 2022

Steuerkanzlei Gesierich

Vorsteuerabzug: handelsübliche Bezeichnung reicht

Damit Sie aus einer Rechnung den Vorsteuerabzug haben, muss die gelieferte Sache „handelsüblich“ bezeichnet werden. Doch was ist handelsüblich? Hierüber gab es immer wieder Streit mit den Finanzämtern. Ein konkreter Fall mit Billigkleidung wurde so entschieden: Auf der Rechnung stand
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Sachbezüge: jetzt 50 Euro und schärfere Regelungen

Die Grenze für steuerfreie Sachbezüge wurde 2022 von 44 Euro auf 50 Euro angehoben. Gleichzeitig gelten ab 2022 verschärfte Anforderungen. Gutscheinkarten müssen jetzt die Anforderungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz erfüllen. Erlaubt sind also: Gutscheine für „limitierte
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Neue Richtsatzsammlung: Sind Ihre Zahlen im Rahmen?

Betriebsprüfer sammeln fleißig Daten. Im Bundesfinanz­ministerium werden diese dann ausgewertet. Daraus ergibt sich eine jeweils am Jahresende aktualisierte Richtsatzsammlung fürs Vorjahr. Was ist für Sie wichtig? In diesen Sammlungen sind insbesondere Verhältnismäßigkeiten angegeben, wie sich beispielsweise der Wareneinsatz in Ihrer
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