Autoren: stb@gesierich.de
Steuerkanzlei Gesierich
Wer eine Firma erbt oder geschenkt bekommt, kann einen 85-prozentigen Abschlag nutzen. Das geht allerdings nur, wenn in diesem Betrieb nicht zu viel „unnützes“ Verwaltungsvermögen vorhanden ist. Merkwürdige Gesetzesregelung: Schulden werden hier nicht oder falsch berücksichtigt. Beispiel: Eine GmbH mit
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Wenn Sie Ihre selbst bewohnte Wohnung verkaufen, ist das steuerfrei. Sie brauchen hier nicht einmal die zehn Jahre Spekulationsfrist abzuwarten wie bei vermieteten Immobilien. Voraussetzung für die Steuerfreiheit (bei einem Verkauf mit unter zehn Jahren Haltedauer) ist, dass das Haus
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Falls Ihre Eltern oder ein Rentner, den Sie kennen, eine nennenswerte Steuerbelastung hat (zum Beispiel durch mehrere Renten, gewerbliche oder Miet-Einkünfte) kann es sein, dass die Besteuerung seiner Altersrente ins Gewicht fällt. Hier gibt es momentan eine komplizierte Diskussion, ob
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Bekommt man ein Unternehmen geschenkt, kann man, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, einen Bewertungsabschlag von 85 oder gar 100 Prozent geltend machen. Wenn Sie allerdings Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn Geld schenken, damit diese davon ein Unternehmen kaufen, dann fällt
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