Autoren: stb@gesierich.de

Steuerkanzlei Gesierich

Kapitalertragsteuer auf Crowdlending kommt

Über diverse Internetplattformen wie zum Beispiel Aux Money, Kapilendo und andere können sich Leute schnell und unkompliziert untereinander Geld leihen. Wer Geld übrig hat, kann es dort zum Verleihen anbieten. Es locken Zinsen von vier bis elf Prozent. Laut Verband
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Verfassungswidrige Belastung von Unternehmenserben?

Wer eine Firma erbt oder geschenkt bekommt, kann einen 85-prozentigen Abschlag nutzen. Das geht allerdings nur, wenn in diesem Betrieb nicht zu viel „unnützes“ Verwaltungsvermögen vorhanden ist. Merkwürdige Gesetzesregelung: Schulden werden hier nicht oder falsch berücksichtigt. Beispiel: Eine GmbH mit
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Wenn Sie eine Wohnung über Airbnb vermieten

Wenn Sie Ihre selbst bewohnte Wohnung verkaufen, ist das steuerfrei. Sie brauchen hier nicht einmal die zehn Jahre Spekulationsfrist abzuwarten wie bei vermieteten Immobilien. Voraussetzung für die Steuerfreiheit (bei einem Verkauf mit unter zehn Jahren Haltedauer) ist, dass das Haus
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Auch die Renten-Besteuerung könnte verfassungswidrig sein

Falls Ihre Eltern oder ein Rentner, den Sie kennen, eine nennenswerte Steuer­belastung hat (zum Beispiel durch mehrere Renten, gewerbliche oder Miet-Einkünfte) kann es sein, dass die Besteuerung seiner Altersrente ins Gewicht fällt. Hier gibt es momentan eine komplizierte Diskussion, ob
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