Schlagwörter: Corona

Steuerkanzlei Gesierich

Erleichterungen wegen Corona bei Erbe und Schenkung

Bei Unternehmenserbschaften oder -schenkungen bekommt man bei der Steuer 85 Prozent „Verschonungsabschlag“. Der Erwerber muss die Firma mindestens fünf Jahre fortführen und darf die Gehälter maximal um 20 Prozent abbauen. Mit verschärften Anforderungen, die dann über sieben Jahre zu beachten
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Das vierte Corona-Steuergesetz – das sind die Neuregelungen

Kabinett verabschiedet das vierte Corona-Steuer-Hilfegesetz - das sind die geplanten Neuerungen: 3.000 Euro steuerfreier Coronabonus möglich – aber nur für Pflege­kräfte: Diese können nun 3.000 Euro zusätzlich zum Arbeitslohn steuerfrei erhalten (§ 3Nr. 11b EStG). Das betrifft den Auszahlungszeitraum 18.
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Neues zur steuerlichen Behandlung von Corona-Soforthilfen

Kurz nach Ausbruch der Corona-Pandemie wurden im April 2020 relativ unbürokratisch Soforthilfen ausbezahlt. So oberflächlich die Prüfung der Anträge im Jahr 2020 auch erfolgte, umso genauer kontrollierte man das dann 2021 noch einmal nach. Ergebnis: Viele mussten die Gelder wieder
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Coronabedingte Kindergartenschließung: Vorsicht Steuerfalle!

Sie können Ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum Arbeitslohn die Kinder­gartengebühren ganz oder teilweise bezahlen. Falls Sie diese Zuschüsse auszahlen, obwohl der Arbeitnehmer gar keine Kindergartenkosten hatte, ist die Zahlung steuerpflichtig. Corona-Lockdown-Problem: Viele Kindergärten wurden geschlossen und manche Kindergärten haben auf die Abbuchung
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Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching