Schlagwörter: Faktura

Steuerkanzlei Gesierich

Keine aktive Rechnungsabgrenzung bis 800 Euro je Posten

Zahlen Sie etwas voraus für einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag, müssen Sie dafür eigentlich eine aktive Rechnungsabgrenzung „ARAP“ bilden. Beispiel: Die Versicherungsprämie in Höhe von 2.000 Euro wird für ein Jahr im Voraus immer am 1. Juli bezahlt. 1.000 Euro betreffen
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Rechnung mit Text „Produktverkäufe“: kein Vorsteuerabzug!

Dass Rechnungen gewisse Mindestmerkmale enthalten müssen, sollte allgemein bekannt sein (§ 14 Absatz 4 UStG). Deshalb wird bei einer Rechnung mit dem Text „Produktverkäufe“ der Vorsteuerabzug gestrichen! Konkret: Es ist nicht weiter verwunderlich, dass der Bundesfinanzhof im folgenden Fall den Vorsteuerabzug
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Reverse factoring – neue Methode zur Einkaufsfinanzierung

Factoring bedeutet normalerweise, dass ein Unternehmen seine Forderungen verkauft und dafür sofort Geld bekommt (natürlich mit Abzug von Gebühren). Im Fall des Reverse factoring verkauft nicht der Lieferant seine Forderung gegenüber den Kunden, sondern umgekehrt organisiert ein Unternehmen in seiner
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Rechnungen im Juni mit 16 % und im Juli mit 19 % Umsatzsteuer?

Rechnungen mit 16 oder 19 Prozent Mehrwertsteuer? Es kann durchaus vorkommen, dass Sie im Juni schon eine Rechnung mit 16 Prozent Mehrwertsteuer bekommen haben und im Juli eine mit 19 Prozent, weil es eben nicht auf das Rechnungsdatum ankommt, sondern
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