Schlagwörter: Firmenwagen
Steuerkanzlei Gesierich

Einen Dienstwagen muss man versteuern, das ärgert viele. Deshalb kursieren umso mehr Tipps, wie man das vermeiden kann. Leider kursieren auch viele Stammtischweisheiten, die nicht zutreffen. Irrtum # 1: Für einen Dienstwagen ist ein betrieblicher Grund notwendig: Falsch, der Dienstwagen
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Die private Nutzung eines Dienstwagens wird in Deutschland nach der Ein-Prozent-Regelung besteuert. Diese Regelung bezeichnen manche als "Privileg". Ist das wirklich so? Schauen wir uns die Regelung mal im Detail an: es ist eine pauschale Regelung, wie die Privatnutzung eines
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Fehler 1 - Dienstwagen gar nicht zugeordnet: PKWs, die weder beim Firmenchef noch bei einem Arbeitnehmer erfasst werden, erregen den Argwohn des Prüfers. Die Pauschalausrede „das ist ein Poolfahrzeug“ zieht meistens nicht. Chancen bestehen allenfalls dann, wenn ein Nutzungsverbot ausgesprochen
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Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung eines Firmenwagens beträgt pro Monat ein Prozent vom Bruttolistenneupreis im Zeitpunkt der Erstzulassung. Was bei jungen Gebrauchten ärgerlich ist, kann bei richtig alten Autos ein Vorteil sein. Denn auch hier wird die 1-Prozent-Regel vom
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Neulich fragte mich ein Mandant: Meine GmbH hat drei Jahre lang einen Geschäftswagen für mich geleast. Der Wagen hat jetzt erst 12.000 km drauf. Ich könnte ihn relativ günstig privat kaufen. Was ist besser? Wenn die GmbH den Wagen kauft
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Ein Lieblingsprüffeld für Lohnsteuerprüfer sind Leistungen von Ihnen an Ihre Mitarbeiter, die nicht richtig versteuert sind. Ganz vorne dabei bei dieser Prüfung sind Firmenfahrzeuge. So geht ein Prüfer vom Finanzamt vor: Er lässt sich von Ihnen alle Autos mit Beschreibung
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Deutsche Rechtsauffassung ist es, dass die Überlassung eines Dienstwagens ein tauschähnlicher Umsatz ist (Arbeit gegen Privatfahrten), der Umsatzsteuer auslöst. Das hat der Europäische Gerichtshof jetzt gekippt (EuGH, 20.01.21, C 288-19). Dies hatte vor allem in zwei Fällen unangenehme Folgen: Fall
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Schon vor fünf Jahren hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Überlassung eines Fahrzeugs an Angehörige im Rahmen eines Minijobs angeblich unüblich sei und damit nicht anzuerkennen. (BFH, 21.12.17, III B 27/17, BFH/NV 18,432) Unser Rat: Das sollte auch im sogenannten
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Zum Thema „Dienstwagen” kursieren einige falsche Informationen und Irrtümer. Dazu gehören: Für einen Dienstwagen ist ein betrieblicher Grund notwendig: Falsch, der Dienstwagen kann auch als Lohnbestandteil ausschließlich für die private Nutzung des Arbeitnehmers vorgesehen sein. Auch ein Wagen, der vom
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Paketzusteller parken beim Ausliefern oft in zweiter Reihe und bekommen dafür Strafzettel. Ein Paketzustelldienst hatte die Park-Strafzettel seiner Paketzusteller übernommen. Das Finanzamt sah darin steuerpflichtigen Arbeitslohn. Das Finanzgericht Düsseldorf hat aber entschieden, dass das nicht der Fall ist, weil das
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