Schlagwörter: Firmenwagen

Steuerkanzlei Gesierich

Wann Sie die Kostendeckelung beim Firmenwagen nicht vergessen sollten

Bei einem günstigen Gebrauchtwagen mit hohem Listenpreis dürfen Sie die Kostendeckelung nicht vergessen. Denn der für die Privatnutzung eines Firmenwagens zu versteuernde Wert laut Ein-Prozent-Regel darf höchstens so hoch sein wie die Gesamtkosten des Autos. Beispiel: Geschäftsführer X fährt einen gebrauchten
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Wenn Ihr Mitarbeiter eine Garage für den Dienstwagen mietet

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern vorschreiben, dass diese den Dienstwagen auf eigene Kosten in einer Garage abstellen müssen, reduzieren die Garagen­kosten den geldwerten Vorteil aus der Dienstwagennutzung, den der Mitarbeiter versteuern muss. Wenn Sie die Garagennutzung hingegen nicht vorschreiben und der
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Reduzierte Umsatzsteuer spart Geld in der Dienstwagenflotte

Viele Unternehmer vergessen, dass die Überlassung von Dienstwagen an Geschäftsführer oder Mitarbeiter auch umsatzsteuerliche Folgen hat. Der Wert laut „Ein-Prozent-Regel“ gilt nämlich als fiktive Miete, die der Arbeitnehmer für die Überlassung des Autos bezahlt. Aus dieser muss der Arbeitgeber Mehrwertsteuer
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Mangelhaftes Fahrtenbuch: Einzelbewertung trotzdem möglich

Fahrtenbücher werden oft fehlerhaft oder unsauber geführt. Und wenn ein Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß ist, fällt man wieder zurück auf die Ein-Prozent-Regel. Trotzdem kann man aber die Einzelbewertung von Fahrten ins Büro mit 0,002 Prozent je Einzelfahrt statt 0,03 Prozent vornehmen.
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