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Steuerkanzlei Gesierich
Wenn Sie ein Grundstück kaufen, später bebauen und dann verkaufen, kommt es bei der Berechnung der Zehnjahresfrist nur auf den Grundstückskauf und –verkauf an. Der spätere Bau des Hauses ist irrelevant. Beispiel: Paul kauft 2009 ein Grundstück, bebaut es 2020
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Eine Zeit lang war es „in Mode“, Immobiliendarlehen nicht als konventionelles Darlehen zu aufzunehmen, sondern über ein sogenanntes Zinsswap-Geschäft. Es handelt sich dabei um ein kompliziertes Finanzinstrument, das manchen zu aufwendig und unkalkulierbar wurde. Und wenn man dann eine Ablösezahlung
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Müssen Sie Steuern für alte Jahre nachzahlen, so verlangte das Finanzamt bisher sechs Prozent Nachzahlungszinsen pro Jahr. Das hatte das Bundesverfassungsgericht beanstandet. Laut Gesetzentwurf soll der Zins nun von monatlich 0,5 Prozent (= sechs Prozent pro Jahr) auf monatlich 0,15
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Gesundheitsförderung wird seit 1. Januar stärker gefördert: Wenn Sie Ihren Mitarbeitern etwas Gutes für deren Gesundheit tun (Raucherentwöhnung, Rückentraining, usw.), können Sie dafür nun 600 Euro im Jahr steuerfrei (statt bisher 500 Euro) pro Kopf ausgeben. Achtung: Solche Angebote werden
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