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Steuerkanzlei Gesierich

Registrierungspflicht für TSE-Kassen wird weiter ausgesetzt

Wenn Sie eine elektronische Registrierkasse verwenden, muss diese eine sogenannte technische Sicherheitseinrichtung TSE haben. Unter anderem sollen Sie eine ca. 50-stellige Seriennummer der Kasse händisch in ein Formular eintragen und an Ihr Finanzamt melden. Dieses Formular der Finanzverwaltung existiert nach
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Wie Sie den neuen Anforderungen zur Kasse entgehen

Sie nutzen ein elektronisches oder computergestütztes Kassensystem oder eine Registrierkasse? Dann müssen Sie ab dem 1. Januar 2020 ein manipulationssicheres Aufzeichnungssystem (§ 146a Abs. 1 AO) verwenden. Die Frist wurde zwar nicht offiziell verlängert, aber die Finanzverwaltung hat eine Nichtbeanstandungsregelung
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Ab 2020 gibt es eine Belegausgabepflicht an Ihre Kunden

Falls Sie in Ihrem Unternehmen elektronische Registrierkassen einsetzen, müssen Sie ab 2020 jedem Kunden einen Beleg (= Kassenzettel) mitgeben – oder zumindest ausdrucken und anbieten. Der Beleg hat folgende Angaben zu enthalten (§ 146 a Abs. 2 AO, BMF,  17.06.19):
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Neuerliche Verschärfungen bei Registrierkassen ab 2020

Ab nächstem Jahr sollen „elektronische Aufzeichnungssysteme“ mit einer technischen Sicherheitseinrichtung vor Manipulationen geschützt sein. Das betrifft alle Registrierkassen. Diese technische Sicherheitseinrichtung nennt sich TSE. Allerdings: Derzeit  - Stand August 2019 - ist noch keine einzige solche Kasse auf dem deutschen
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Testen Sie jetzt schon Ihre Kassenbuchführung

Eine Registrierkasse weist stets den aktuellen Kassenbestand aus. Fangen Sie jetzt schon einmal an, darauf zu achten, dass das wirklich mit der Realität übereinstimmt. Denn: Ab 2018 (Einführung der unangekündigten Kassen-Nachschau!) kann ein Betriebsprüfer ohne Vorankündigung einfach in Ihr Geschäft
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Ab 2018 gibt es die spontane Kassennachschau

Ab dem 1. Januar 2018 kann jeder Betrieb mit einer Registrierkasse oder einer offenen Ladenkasse ohne vorherige Ankündigung mit einer „Kassen-Nachschau“ konfrontiert werden. Diese Prüfung kann ohne vorherige Ankündigung stattfinden. Eine Prüfungsanordnung mit Monaten Vorlauf wie bei einer Betriebsprüfung gibt
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Diese Regeln gelten jetzt für Nutzer einer Registrierkasse

Wenn Sie eine Registrierkasse verwenden, müssen Sie grundsätzlich alle Einnahmen und Ausgaben einzeln aufzeichnen. So genannte „Z-Bons“ sind nicht ausreichend (BFH, 16.12.14, X R 42/13, DStR 15, 892). Alle diese aufgezeichneten Daten müssen während der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren jederzeit
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Wann Sie Ihr Bargeld täglich nachzählen müssen

Wenn Sie eine offene Ladenkasse haben (also keine Registrierkasse), sind Sie verpflichtet, den Kassenbestand täglich nachzuzählen. Ein Zählprotokoll ist zwar (derzeit) noch nicht verpflichtend – aber empfehlenswert. Zählprotokoll bedeutet: Man trägt in ein Formular ein, wie viele Hunderter, Fünfziger, Zwanziger
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Haben Sie eine veraltete Registrierkasse?

Ab 2020 sollen bei Registrierkassen die Zügel angezogen werden: Wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzt, der muss eines nutzen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung. Es wird eine „Kassen-Nachschau“ eingeführt und Verstöße werden sanktioniert. Durch diese gesetz­lichen Änderungen soll künftig Folgendes nicht mehr
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Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching

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