Schlagwörter: Registrierkasse
Steuerkanzlei Gesierich
Wenn Sie eine elektronische Registrierkasse verwenden, muss diese eine sogenannte technische Sicherheitseinrichtung TSE haben. Unter anderem sollen Sie eine ca. 50-stellige Seriennummer der Kasse händisch in ein Formular eintragen und an Ihr Finanzamt melden. Dieses Formular der Finanzverwaltung existiert nach
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Sie nutzen ein elektronisches oder computergestütztes Kassensystem oder eine Registrierkasse? Dann müssen Sie ab dem 1. Januar 2020 ein manipulationssicheres Aufzeichnungssystem (§ 146a Abs. 1 AO) verwenden. Die Frist wurde zwar nicht offiziell verlängert, aber die Finanzverwaltung hat eine Nichtbeanstandungsregelung
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Falls Sie in Ihrem Unternehmen elektronische Registrierkassen einsetzen, müssen Sie ab 2020 jedem Kunden einen Beleg (= Kassenzettel) mitgeben – oder zumindest ausdrucken und anbieten. Der Beleg hat folgende Angaben zu enthalten (§ 146 a Abs. 2 AO, BMF, 17.06.19):
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Ab nächstem Jahr sollen „elektronische Aufzeichnungssysteme“ mit einer technischen Sicherheitseinrichtung vor Manipulationen geschützt sein. Das betrifft alle Registrierkassen. Diese technische Sicherheitseinrichtung nennt sich TSE. Allerdings: Derzeit - Stand August 2019 - ist noch keine einzige solche Kasse auf dem deutschen
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