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Steuerkanzlei Gesierich

Registrierungspflicht für TSE-Kassen wird weiter ausgesetzt

Wenn Sie eine elektronische Registrierkasse verwenden, muss diese eine sogenannte technische Sicherheitseinrichtung TSE haben. Unter anderem sollen Sie eine ca. 50-stellige Seriennummer der Kasse händisch in ein Formular eintragen und an Ihr Finanzamt melden. Dieses Formular der Finanzverwaltung existiert nach
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Wie Sie den neuen Anforderungen zur Kasse entgehen

Sie nutzen ein elektronisches oder computergestütztes Kassensystem oder eine Registrierkasse? Dann müssen Sie ab dem 1. Januar 2020 ein manipulationssicheres Aufzeichnungssystem (§ 146a Abs. 1 AO) verwenden. Die Frist wurde zwar nicht offiziell verlängert, aber die Finanzverwaltung hat eine Nichtbeanstandungsregelung
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Ab 2020 gibt es eine Belegausgabepflicht an Ihre Kunden

Falls Sie in Ihrem Unternehmen elektronische Registrierkassen einsetzen, müssen Sie ab 2020 jedem Kunden einen Beleg (= Kassenzettel) mitgeben – oder zumindest ausdrucken und anbieten. Der Beleg hat folgende Angaben zu enthalten (§ 146 a Abs. 2 AO, BMF,  17.06.19):
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Neuerliche Verschärfungen bei Registrierkassen ab 2020

Ab nächstem Jahr sollen „elektronische Aufzeichnungssysteme“ mit einer technischen Sicherheitseinrichtung vor Manipulationen geschützt sein. Das betrifft alle Registrierkassen. Diese technische Sicherheitseinrichtung nennt sich TSE. Allerdings: Derzeit  - Stand August 2019 - ist noch keine einzige solche Kasse auf dem deutschen
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