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Steuerkanzlei Gesierich
Nun wurden Details zur steuerlichen Förderung von Elektroautos bekanntgegeben. Wann gelten die Steuerbefreiungen? Von Anfang 2017 bis Ende 2020. Auto aufladen steuerfrei: Wenn der Mitarbeiter sein Auto an der Ladestation des Arbeitgebers auflädt, ist das steuerfrei (§ 3 Nr. 46
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Diese drei Punkte sollten Sie zum neuen Jahr überprüfen: 1. Lohnt es sich, für Ihren Firmenwagen ab Januar 2017 Fahrtenbuch zu führen? Das lohnt sich vor allem bei Autos mit hohem Listenpreis und niedriger Privatnutzung. Ein Wechsel von der Ein-Prozent-Methode
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Wenn Sie eine Registrierkasse verwenden, müssen Sie grundsätzlich alle Einnahmen und Ausgaben einzeln aufzeichnen. So genannte „Z-Bons“ sind nicht ausreichend (BFH, 16.12.14, X R 42/13, DStR 15, 892). Alle diese aufgezeichneten Daten müssen während der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren jederzeit
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Normalerweise gilt: Für Lieferwagen, Kastenwägen und Autos mit verblechten hinteren Seitenfenstern müssen Sie keinen geldwerten Vorteil versteuern. Das oberste Steuergericht sagt: „Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern
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Die deutschen Finanzämter sind überkritisch, was die Adressangabe auf Rechnungen angeht. Ein Unternehmen hatte Rechnungen und Leistungen erhalten von einer GmbH, die unter der angegebenen Adresse zwar im Handelsregister eingetragen war, dort aber gar kein „richtiges“ Büro hatte. Vielmehr war
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Manchmal ergibt sich die Situation, dass man einen Firmenwagen nicht mehr benötigt. Typische Anlässe: Ein Außendienstmitarbeiter, der diesen Wagen als Dienstwagen genutzt hatte, scheidet aus. Oder man bekommt ein besonders günstiges Angebot für ein neues Auto, so dass man das
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Man möchte meinen, es hätte sich mittlerweile herumgesprochen, wie man Schlussrechnungen korrekt stellt, wenn man zuvor Anzahlungen kassiert hat. Es muss nämlich darauf geachtet werden, dass die auf den Anzahlungsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer offen wieder abzogen wird. Beispiel: Die Anzahlungsrechnung lautete
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Ein Minijobber darf maximal 5.400 Euro innerhalb von zwölf Monaten verdienen (450 Euro x zwölf). Sonderzahlungen, die „mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich“ zu erwarten sind, werden durch zwölf geteilt und den Monatsgehältern zugeschlagen. Liegt man dann im Schnitt über
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