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Steuerkanzlei Gesierich
Seit 1. Januar könnte das Finanzamt theoretisch jemanden unangekündigt losschicken, um Ihre Kasse zu überprüfen. In der Praxis soll das noch nicht vorgekommen sein. Das liegt auch daran, dass das Verwaltungsschreiben zur Kassennachschau noch nicht endgültig beschlossen ist. Inzwischen liegt
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Falls Sie ein Einzelhandelsunternehmen betreiben, wird der eine oder andere Kunde auch mit EC-Karte bezahlen oder mit Kreditkarte. In der Praxis wird oft beides in einem Kassenbericht erfasst und die EC-Kartenumsätze am Schluss quasi als Ausgabe wieder abgezogen. Dies stört
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In Bezug auf die neue Kassen-Nachschau bereitet das Bundesfinanzministerium noch ein Verwaltungsschreiben vor, wie sich das Finanzamt verhalten soll und was es genau von den Betrieben verlangen kann. Solange dieses Schreiben nicht vorliegt, wird es wahrscheinlich keine Nachschau geben. Wie
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Durch Umsatzsteuerkarussells gehen dem Fiskus jedes Jahr Milliarden verloren. Bei solch einem kriminellen „Karussell“ stellen einer oder mehrere Beteiligte Rechnungen mit Mehrwertsteuer aus. Der nächste im Karussell holt sich die Vorsteuer, aber der Rechnungsaussteller führt die Mehrwertsteuer nicht ans Finanzamt
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Falls Sie Kaffeeautomaten, Getränkeautomaten, Glücksspielautomaten oder ähnliche Automaten betreiben und berechtigt sind, das Geld aus dem Münzeinwurf zu kassieren, dann müssen Sie regelmäßig das Geld nachzählen und ein Kassenprotokoll erstellen. Das hat der Bundesfinanzhof im März festgestellt. (BFH, 20.03.17, X
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Einige Finanzämter in Bayern sind auf die Idee gekommen, ihre Beamten darum zu bitten, anonym Gasthausrechnungen in einen Karton auf dem Flur des Finanzamts zu werfen. Betriebsprüfer archivieren diese Rechnungen und gleichen diese Rechnungen später mit den registrierten Einnahmen der
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Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege beträgt eigentlich zehn Jahre. Falls Sie jedoch langlebiges Anlagevermögen haben, das länger abgeschrieben wird als zehn Jahre, müssen Sie die Belege noch länger aufbewahren. Betroffen könnten vor allem Gebäude und lange nutzbare Maschinen sein. Woraus ergibt
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Ein Softwareunternehmen stellte Mitarbeitern und Gästen täglich einen Korb mit etwa 150 Brötchen (Laugen-, Käse-, Schoko- und Roggenbrötchen) zur Verfügung. Außerdem stand in dem Unternehmen ein Kaffeeautomat, aus dem man sich den ganzen Tag kostenlos Kaffee herauslassen konnte. Ein Lohnsteuerprüfer
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Haben Sie in Ihrem Betrieb Mitarbeiter, die schon sehr lange bei Ihnen sind? Und haben Sie diesen womöglich schriftlich Zuwendungen für Dienstjubiläen zugesagt? Dann können und müssen Sie für Zuwendungen anlässlich des 15-jährigen Jubiläums (oder noch mehr) eine Rückstellung bilden.
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Die Grunderwerbsteuer ist ein ganz schöner Kostenfaktor geworden. Vergleichsweise niedrige 3,5 Prozent Steuersatz gibt es nur noch in Bayern und Sachsen. Spitzenreiter sind Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen mit 6,5 Prozent. Keine Grunderwerbsteuer fällt an auf folgende Positionen:
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