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Steuerkanzlei Gesierich
Jemand der nicht „berufsmäßig“ arbeitet, sondern nur ab und zu, kann bis zu drei Monate oder 70 Tage im Jahr sozialversicherungsfrei arbeiten. Typische Fälle: Rentner, Hausfrauen, Studenten. Achtung dabei: Die Drei-Monats- bzw. 70-Tage-Regelung gilt nur noch bis Ende 2018. Ab
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Ein größeres Unternehmen hatte ein neues Werk eingeweiht und 644 Mitarbeiter zu einer aufwendigen Feier eingeladen, die 67.899,66 Euro gekostet hatte. Das Catering-Unternehmen rechnete 618 Portionen ab. Der Lohnsteuerprüfer rechnete nach und kam auf nur 592 Mitarbeiter. Damit wäre die
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Seit 1. Januar könnte das Finanzamt theoretisch jemanden unangekündigt losschicken, um Ihre Kasse zu überprüfen. In der Praxis soll das noch nicht vorgekommen sein. Das liegt auch daran, dass das Verwaltungsschreiben zur Kassennachschau noch nicht endgültig beschlossen ist. Inzwischen liegt
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Falls Sie ein Einzelhandelsunternehmen betreiben, wird der eine oder andere Kunde auch mit EC-Karte bezahlen oder mit Kreditkarte. In der Praxis wird oft beides in einem Kassenbericht erfasst und die EC-Kartenumsätze am Schluss quasi als Ausgabe wieder abgezogen. Dies stört
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