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Steuerkanzlei Gesierich
Die steuerfreie 1500 € Coronaprämie sollte eigentlich schon im Dezember 2020 auslaufen, dann wurde die Frist verlängert bis Juni 2021. Diese Frist soll nun noch einmal verlängert werden bis März 2022. Der maximale Gesamtbetrag bleibt jedoch – für den Zeitraum
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Der Fall lag so: Nach dem Erbfall musste die Erbin diverse Steuererklärungen berichtigen, weil der Erblasser Kapitaleinkünfte aus der Schweiz verschwiegen hatte. Außerdem war die Wohnung zu räumen. Die Erbin gab diese Kosten in der Erbschaftsteuererklärung als Verbindlichkeit an. Das Finanzamt
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Voraussichtlich bis Ende März 2022 können Sie die steuerfreie 1.500-Euro-Corona-Prämie nutzen. Bereits erfolgte Zahlungen seit März 2020 werden aber angerechnet. Beispiel 1: Sie haben einem Mitarbeiter bereits 1.500 Euro im November 2020 ausbezahlt: keine Corona Prämie mehr möglich. Beispiel 2: Sie haben
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Lohnt sich bei einem Hybrid- oder Elektroauto ein Fahrtenbuch überhaupt noch? Denn die Ein-Prozent-Regel wird für hybride Autos und teure Elektroautos über 60.000 Euro Listenpreis halbiert, bei reinen Elektroautos bis 60.000 Euro Listenpreis sogar geviertelt. Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen,
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