Schlagwörter: Vorsteuerabzug?
Steuerkanzlei Gesierich
Nutzen Sie eine Sache, zum Beispiel ein Auto oder eine Fotovoltaikanlage, gemischt betrieblich und privat, haben Sie die Wahl, ob Sie sie zum Unternehmensvermögen erklären oder nicht. Bei betrieblichen Gegenständen ist die Frist „31. Mai“ für die umsatzsteuerliche Zuordnung meistens
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Das Finanzgericht Köln hat in drei Urteilen unlängst entschieden, dass Rechnungskopien ausreichend sind, um den Vorsteuerabzug zu bekommen. Die Verfahren betrafen zwar Vorsteuererstattungsansprüche ausländischer Unternehmer, das Urteil dürfte aber auch übertragbar sein auf den Vorsteuerabzug aus Rechnungen, wenn Sie ein
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Die deutschen Finanzämter sind überkritisch, was die Adressangabe auf Rechnungen angeht. Ein Unternehmen hatte Rechnungen und Leistungen erhalten von einer GmbH, die unter der angegebenen Adresse zwar im Handelsregister eingetragen war, dort aber gar kein „richtiges“ Büro hatte. Vielmehr war
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Gerade im Baubereich wird mit Rechnungen oft geschlampt und es finden sich Leistungsangaben wie „Fliesenarbeiten 2.000 Euro“ oder „Gerüst aufgestellt 8.000 Euro“. Solche pauschalen, dürftigen Angaben berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. Deshalb: Tun Sie so etwas Ihren Kunden nicht an und
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