Archiv: 1. Feb 2015

Steuerkanzlei Gesierich

Häufige Irrtümer rund um die „Gelangensbestätigung“

Lieferungen in andere EU-Länder sind umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 1b UStG). Dies setzt voraus, dass die Ware physisch in das andere EU-Land gelangt ist. Eine Methode, um das nachzuweisen, ist eine Bestätigung des Abnehmers, dass der Gegenstand der Lieferung in
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