Archiv: 31. Jan 2015

Steuerkanzlei Gesierich

Die Kosten für Ihren Webauftritt können Sie abschreiben

Falls Sie eine Internet-Domain von jemand anderem kaufen, können Sie diese Namensrechte nicht abschreiben (BFH, 19.10.06, III R 6/05, DStR 07, 335). Grund: Ihre Rechte an der Domain sind zeitlich unbeschränkt nutzbar. Anders bei den Kosten für die Programmierung Ihres
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Keine Rechnung – kein Geld

Ohne korrekte Rechnung im Sinne von § 14 UStG haben Sie keinen Vorsteuer­abzug. Nun gibt es manche schlampigen Unternehmen, die es einfach nicht schaffen, eine ordnungsgemäße Rechnung zu schreiben. Dürfen Sie dann, wenn Ihr Lieferant oder Dienstleister Ihnen keine Rechnung
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Die häufigsten Mängel bei Bewirtungsrechnungen

Bewirtungsrechnungen werden vom Finanzamt sehr kritisch beäugt. Diese vier Punkte greifen Betriebsprüfer besonders häufig auf – und hier ist die Rechtslage mittlerweile höchstrichterlich geklärt: Schlecht: gar keine Belege vorgewiesen. „Der fehlende Nachweis der Bewirtungsaufwendungen als steuermindernde Tatsachen geht zu Lasten
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Aufzug statt Treppenlift steuerlich sehr wohl absetzbar

Ein älterer Steuerzahler war nicht mehr in der Lage, die Treppe in den ersten Stock seines Hauses zu steigen. Ein Treppenlift war baulich nicht möglich, und so baute sich der Mann einen richtigen Aufzug ein. Das Finanzamt bezeichnete das als
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