Archiv: 31. Jan 2015
Steuerkanzlei Gesierich
Falls Sie eine Internet-Domain von jemand anderem kaufen, können Sie diese Namensrechte nicht abschreiben (BFH, 19.10.06, III R 6/05, DStR 07, 335). Grund: Ihre Rechte an der Domain sind zeitlich unbeschränkt nutzbar. Anders bei den Kosten für die Programmierung Ihres
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Ohne korrekte Rechnung im Sinne von § 14 UStG haben Sie keinen Vorsteuerabzug. Nun gibt es manche schlampigen Unternehmen, die es einfach nicht schaffen, eine ordnungsgemäße Rechnung zu schreiben. Dürfen Sie dann, wenn Ihr Lieferant oder Dienstleister Ihnen keine Rechnung
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Bewirtungsrechnungen werden vom Finanzamt sehr kritisch beäugt. Diese vier Punkte greifen Betriebsprüfer besonders häufig auf – und hier ist die Rechtslage mittlerweile höchstrichterlich geklärt: Schlecht: gar keine Belege vorgewiesen. „Der fehlende Nachweis der Bewirtungsaufwendungen als steuermindernde Tatsachen geht zu Lasten
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Ein älterer Steuerzahler war nicht mehr in der Lage, die Treppe in den ersten Stock seines Hauses zu steigen. Ein Treppenlift war baulich nicht möglich, und so baute sich der Mann einen richtigen Aufzug ein. Das Finanzamt bezeichnete das als
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