Früher waren Aktienverkäufe nach mehr als einem Jahr nach dem Kauf steuerlich irrelevant. Dementsprechend brauchte man Unterlagen auch nicht lange aufzubewahren. Seit 2009 gilt die „ewige Veräußerungsbesteuerung“. Wenn Sie also im Jahre 2050 einmal Aktien verkaufen, die Sie 2010 gekauft
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