Ein Gesellschafter-Geschäftsführer hatte ein kleines Privatflugzeug mit entsprechendem Flugschein. In einem Jahr war er insgesamt 111 Stunden geflogen, davon 30 Stunden zu geschäftlichen Terminen. Dementsprechend wollte er 27 Prozent der Kosten des Flugzeugs absetzen. Vor dem Finanzamt und dem Finanzgericht
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