2015 ist der Beitragssatz in der Rentenversicherung von 18,9 auf 18,7 Prozent gesunken. Das bedeutet auch, dass der Arbeitnehmeranteil bei Minijobbern von 3,9 auf 3,7 Prozent gesunken ist. Hinweis: Bereits seit 2013 gilt bei Minijobbern: Nicht der Arbeitnehmer muss erklären,
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