Betriebsprüfer haben das Recht, von Ihnen bestimmte Unterlagen zu verlangen. Der Prüfer muss dann aber immer mitteilen, welche Unterlagen er konkret wünscht. Genau die sollte er bekommen – und keine anderen. Manche Steuerpflichtigen begehen den Kardinalfehler und sagen zum Prüfer:
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