Archiv: 5. Okt 2016
Steuerkanzlei Gesierich
Ein Minijobber darf maximal 5.400 Euro innerhalb von zwölf Monaten verdienen (450 Euro x zwölf). Sonderzahlungen, die „mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich“ zu erwarten sind, werden durch zwölf geteilt und den Monatsgehältern zugeschlagen. Liegt man dann im Schnitt über
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Benzingutscheine sind nach wie vor als Extra-Zulage für fleißige Mitarbeiter sehr beliebt. Hier die Antwort auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema: Was ist das Besondere am Benzingutschein, das ihn so beliebt macht? Im Grunde gar nichts. Es gibt keine
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Finanzverwaltung und Rechtsprechung sehen in jedem Dokument, das einen offenen Mehrwertsteuerausweis enthält (wie zum Beispiel „19 % Umsatzsteuer = 19.000 Euro“), eine Rechnung. Deshalb wird die Umsatzsteuer von solchen Rechnungen nach § 14c UStG („unberechtigter MwSt.-Ausweis“) selbst dann verlangt, wenn
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