Archiv: 13. Mrz 2017

Steuerkanzlei Gesierich

Gutschriften sollten nicht so einfach erteilt werden dürfen

Gutschriften an Kunden sollten nicht autonom von Vertriebsmitarbeitern gewährt werden, sondern zumindest von der Geschäftsleitung genehmigt werden müssen. Es besteht sonst die Gefahr, dass sich ein Vertriebsmitarbeiter bei einem Kunden lieb Kind machen will, indem er allzu kulant auf Beschwerden
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BFH bestätigt: Rechnungskorrekturen wirken zurück

Ob eine Rechnungskorrektur zurückwirkt in die Vergangenheit oder nicht, spielt eine erhebliche Rolle bei den Nachzahlungszinsen des Finanzamts. Wirkt die Korrektur zurück, fallen keine Zinsen an, wirkt sie nicht zurück (so wie es die deutsche Finanzverwaltung bisher sah), fallen doch
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Bei klammen Kunden: Nur Bares ist Wahres

Sie meinen, Sie könnten aufatmen, weil Ihr wackliger Kunde die lange überfälligen Rechnungen nun doch endlich gezahlt hat? Weit gefehlt. Wenn er dann trotzdem Insolvenz anmeldet, kann der Insolvenzverwalter diese Zahlungen wegen „inkongruenter Deckung“ anfechten (§§ 130 ff. InsO). Drei
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So können Sie 2017 Mahlzeiten Ihrer Mitarbeiter bezuschussen

Ihre Mitarbeiter müssen, wenn sie von Ihnen - oder auf Ihre Veranlassung hin - kostenlose Mahlzeiten erhalten, das mit dem so genannten Sachbezugswert versteuern. Und das auch, wenn die Mahlzeit in Wahrheit teurer ist. Das gilt sogar bis zu einem
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