Archiv: 20. Mrz 2017
Steuerkanzlei Gesierich
Aufgrund einer neuen EU-Richtlinie gilt seit 2015 im Erbfall das Erbrecht des Landes, in dem man zuletzt dauerhaft gewohnt hat. Das kann zu üblen Überraschungen führen. So gibt es in Spanien z. B. kein Pflichtteilsrecht, keinen Erbverzicht und kein Berliner
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Zinslose Darlehen bergen eine große Steuerfalle, weil man diese im Ausgleich für die Zinslosigkeit nicht in voller Höhe als Schuldposten ausweisen darf. Der Unterschied zwischen Auszahlungsbetrag und Bilanzansatz ist ein fiktiver Gewinn, der aber gleichwohl versteuert werden muss. Im Extremfall
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Ein Unternehmer hatte sich im Jahr 2013 einen Ford Mustang Shelby GT 500 für 78.900 Euro gekauft. Da Ford USA dieses Modell in Deutschland nicht offiziell verkauft, gibt es auch keinen offiziellen „inländischen Bruttolistenneupreis“. Der Unternehmer versuchte daher, sein Finanzamt
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Schaffen Sie eine Klimaanlage für Ihren Betrieb an, kommt es bezüglich der Abschreibung darauf an, ob diese fest eingebaut ist und wo sie eingesetzt wird. Klimaanlage zur Kühlung von Büroräumen: Eine solche gilt als Gebäudebestandteil und muss daher zusammen mit
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