Archiv: 3. Sep 2020
Steuerkanzlei Gesierich
Es gibt zwar einen 600-Euro-Freibetrag (§ 3 Nr. 34 EStG/vor 2020: 500 Euro) für Gesundheitsförderungsmaßnahmen, aber seit 2019 nur noch, wenn die Gesundheitsförderungsmaßnahme „zertifiziert“ ist. Für vor 2019 begonnene Maßnahmen gab es noch eine Übergangsregelung bis Ende 2019. Damit ist
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Factoring bedeutet normalerweise, dass ein Unternehmen seine Forderungen verkauft und dafür sofort Geld bekommt (natürlich mit Abzug von Gebühren). Im Fall des Reverse factoring verkauft nicht der Lieferant seine Forderung gegenüber den Kunden, sondern umgekehrt organisiert ein Unternehmen in seiner
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