Am 19. Januar trat eine Bund-Länder-Kommission zusammen, die Folgendes beschlossen hat: „Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung (…) können die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung (…) steuerlich
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