Für Hybride mit Stecker und Elektroautos wird die Ein-Prozent-Regel zur Versteuerung des Privatanteils halbiert: Streng genommen wird gar nicht die Ein-Prozent-Regel halbiert, sondern der Bruttolistenneupreis. Damit wirkt die Halbierung auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Hier gibt es keine Beschränkung
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