Übernehmen Sie als Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (egal, ob PCR- oder Schnelltest), können Sie laut den aktuellen FAQ des Bundesfinanzministeriums „von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers“ ausgehen. Das heißt: Betriebsausgabenabzug ja. Und: Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn, also lohnsteuer-
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