An Feiertagen müssen Sie Kurzarbeitergeld zahlen, das Sie nicht von der Arbeitsagentur erstattet bekommen. Für Feiertage während Kurzarbeit wird fingiert, dass die Arbeit allein infolge des Feiertages ausgefallen sei. (§ 2 Abs. 2 EFZG) Allerdings müssen Sie den Lohn nicht in voller
Weiterlesen …