Bei einem günstigen Gebrauchtwagen mit hohem Listenpreis dürfen Sie die Kostendeckelung nicht vergessen. Denn der für die Privatnutzung eines Firmenwagens zu versteuernde Wert laut Ein-Prozent-Regel darf höchstens so hoch sein wie die Gesamtkosten des Autos. Beispiel: Geschäftsführer X fährt einen gebrauchten
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