Archiv: 15. Feb 2021

Steuerkanzlei Gesierich

Mieteinnahmen auf Kinder verlagern – ohne Schenkung!

Für die Unterstützung Ihrer Kinder können Sie nichts absetzen. Das ist alles durch den Kinderfreibetrag abgegolten. Aber: Durch eine simple Umschreibung der Mieteinnahmen versteuert Ihr Kind die Miete statt Ihnen. Sie zahlen vielleicht 42 oder gar 45 Prozent Steuern – Ihr
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