Archiv: 8. Mai 2021

Steuerkanzlei Gesierich

Wenn der Erblasser Schweizer Konten nicht angegeben hat

Der Fall lag so: Nach dem Erbfall musste die Erbin diverse Steuererklärungen berichtigen, weil der Erblasser Kapitaleinkünfte aus der Schweiz verschwiegen hatte. Außerdem war die Wohnung zu räumen. Die Erbin gab diese Kosten in der Erbschaftsteuererklärung als Verbindlichkeit an. Das Finanzamt
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