Wenn ein geschiedener Ehepartner dem anderen das Haus im gemeinsamen Eigentum zur Alleinbenutzung überlässt, kann er den Mietwert bis zu einer Höhe von 13.805 Euro pro Jahr als Sonderausgabe abziehen. Der Fall lag so: In der Scheidungsvereinbarung war ein Bar-Unterhalt von
Weiterlesen …