Seit 2020 kann man nicht nur 2,5 Jahresbeiträge zur Krankenversicherung steuerwirksam vorauszahlen, sondern drei Jahresbeiträge. Wenn Sie das tun, können Sie den Betrag dieses Jahr sofort absetzen, allerdings nur den „echten“ Krankenversicherungsschutz, nicht „Komfortleistungen“ wie z. B. Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer.
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