Bei Unternehmer-Ehepaaren ist das Vermögen oft sehr ungleich verteilt. Durch einen Übergang zur Gütertrennung, der vorübergehend sein kann und sogar nur einen Tag dauern muss, wird der Zugewinnausgleichsanspruch fällig - bei Fortbestehen der Ehe! -, was verschiedene Vorteile haben kann.
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