Wenn Sie Steuern nachzahlen müssen oder Erstattungen bekommen, so wurde das bisher vom Finanzamt mit sechs Prozent verzinst - zu Ihren Gunsten und Ungunsten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Höhe dieses Zinssatzes als verfassungswidrig bezeichnet. (BVervG, 08.07.21, 1 BvR 2237/14, 1
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