Archiv: 11. Nov 2021

Steuerkanzlei Gesierich

Cleverer Trick zur Überlassung von Smartphones?

Sie können grundsätzlich Handygebühren der Mitarbeiter als Betriebsausgabe absetzen, ohne dass der Mitarbeiter etwas versteuern muss, wenn es sich um betriebliche Handys handelt. Das Handy muss also der Firma gehören. Wenn nur die Handyrechnung umgeschrieben wird, ist die Übernahme nicht
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