Archiv: 5. Jan 2022

Steuerkanzlei Gesierich

2022 droht eine IAB-Auflösungslawine

Eigentlich muss man einen nicht genutzten Investitionsabzugsbetrag (IAB) immer drei Jahre später auflösen. Wegen Corona wurden die Fristen für in den Jahren 2017 und 2018 gebildete IAB jedoch verlängert. Konkret gelten nun folgende Fristen: IAB 2016: Investitionsfrist drei Jahre, das
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