Jemand hatte eine schicke Altbau-Wohnung vor Ablauf von zehn Jahren mit Gewinn verkauft. Im Kaufvertrag war vereinbart, dass der Verkauf erst wirksam wird, wenn die Behörden den Übergang des Eigentums genehmigen. Die Wohnung lag nämlich in einem sogenannten Sanierungsgebiet, deshalb
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