Zinsen, Säumniszuschläge und Verspätungszuschläge sind gefürchtete Druckmittel des Finanzamts. Zinsen: Werden Zinsen für alte Steuerjahre festgesetzt, betragen diese, zumindest auf dem Papier, sechs Prozent pro Jahr. Das Bundesverfassungsgericht hat die Höhe dieses Zinssatzes als verfassungswidrig bezeichnet (BVerfG, 08.07.21, 1 BvR
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