Archiv: 4. Apr 2022

Steuerkanzlei Gesierich

Ab Steuerjahr 22: Keine Begrenzung des Verlustrücktrags mehr

Wenn Sie Verluste machen, können Sie den Verlust ein Jahr zurücktragen, und das zukünftig ab dem Verlustentstehungsjahr 2022 sogar zwei Jahre. Das gilt nun sowohl für Privatleute als auch für GmbHs. Eine Begrenzung des Rücktrags ist aber künftig nicht mehr
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