Archiv: 5. Apr 2022

Steuerkanzlei Gesierich

Wie Sie Mieten ohne Nießbrauch auf Kinder verlagern

Wenn Sie vermietete Immobilien haben, die weitestgehend abgeschrieben sind, kann es sich lohnen, den Mietvertrag (vorübergehend) auf möglichst volljährige Kinder umzuschreiben. Das können Sie zeitlich befristet machen, z. B. für die Dauer des Studiums. So werden die Einkünfte Ihren Kindern
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