Archiv: 20. Apr 2022

Steuerkanzlei Gesierich

Teure Geschenke haben in der Buchhaltung nichts verloren

Geschenke im Wert von über 35 Euro sind nicht abzugsfähig. Das heißt aber keineswegs, dass sie beim Empfänger nicht trotzdem steuerpflichtig sein können. Ein gefundenes Fressen für einen Betriebsprüfer! Ihnen streicht er den Betriebsausgabenabzug und schickt eine Kontrollmitteilung heraus, sodass
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