Wenn Sie eine vermietete Immobilie kaufen, unterstellt das Finanzamt generell, dass die Nutzungsdauer 50 Jahre beträgt. Der Abschreibungssatz beträgt also zwei Prozent. Für Gebäude vor Baujahr 1925 gilt eine Nutzungsdauer von 40 Jahren, also ein Abschreibungssatz von 2,5 Prozent. Kürzere
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