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Steuerkanzlei Gesierich

Vernichten Sie Belege für Anlagevermögen nicht zu früh

Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege beträgt eigentlich zehn Jahre. Falls Sie jedoch langlebiges Anlagevermögen haben, das länger abgeschrieben wird als zehn Jahre, müssen Sie die Belege noch länger aufbewahren. Betroffen könnten vor allem Gebäude und lange nutzbare Maschinen sein. Woraus ergibt
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Brötchen und Kaffee sind noch kein “Frühstück”

Ein Softwareunternehmen stellte Mitarbeitern und Gästen täglich einen Korb mit etwa 150 Brötchen (Laugen-, Käse-, Schoko- und Roggenbrötchen) zur Verfügung. Außerdem stand in dem Unternehmen ein Kaffeeautomat, aus dem man sich den ganzen Tag kostenlos Kaffee herauslassen konnte. Ein Lohnsteuerprüfer
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Jubiläumsrückstellung nur für sehr altgediente Mitarbeiter

Haben Sie in Ihrem Betrieb Mitarbeiter, die schon sehr lange bei Ihnen sind? Und haben Sie diesen womöglich schriftlich Zuwendungen für Dienstjubiläen zugesagt? Dann können und müssen Sie für Zuwendungen anlässlich des 15-jährigen Jubiläums (oder noch mehr) eine Rückstellung bilden.
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Wann Immobiliengeschäfte grunderwerbsteuerfrei sind

Die Grunderwerbsteuer ist ein ganz schöner Kostenfaktor geworden. Vergleichsweise niedrige 3,5 Prozent Steuersatz gibt es nur noch in Bayern und Sachsen. Spitzenreiter sind Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen mit 6,5 Prozent. Keine Grunderwerbsteuer fällt an auf folgende Positionen:
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