Schlagwörter: Seefeld

Steuerkanzlei Gesierich

Trinkgelder absetzen nicht vergessen

Im Restaurant kann sich leicht einmal ein Trinkgeld von fünf oder zehn Euro ergeben. Denken Sie daran: Das Trinkgeld ist genauso abzugsfähig wie die Bewirtungsrechnung selbst. Die meisten Bedienungen und Gasthäuser sind mittlerweile bereit, das Trinkgeld auf der Rechnung zu
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Betrugsschaden beim Kauf eines Mietobjekts ist abziehbar

Einen skurrilen Fall hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden - nebenbei der Beweis, dass sich Reichtum und Naivität nicht gegenseitig ausschließen. Ein reicher Mensch wollte eine Villa erwerben und gab dem Makler den Kaufpreis in bar. (Natürlich) verschwand der Makler mit
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Ein Subunternehmer ohne Haftung ist scheinselbständig

Arbeitnehmer haften in aller Regel nicht für Fehler, die sie machen. Ausnahme: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Aber: Beauftragen Sie eine Firma, haftet diese sehr wohl für Fehler, die sie macht. Das ist ein wesent­liches Kriterium für die Unterscheidung von Arbeitnehmern
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Arbeitszeitnachweise für Minijobber auch schon vor 2015?

Das Mindestlohngesetz gilt erst seit 1. Januar 2015. Seit dem 1. August 2015 wurden Angehörige von der Aufzeichnungspflicht befreit. Dennoch sagen manche Prüfer: „Arbeitszeitnachweise für Minijobber waren schon immer zu führen! Und diese Nachweise müssen auch für Angehörige geführt werden
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