Seit 2002 müssen Sie dem Betriebsprüfer Buchhaltungsdaten maschinell lesbar zur Verfügung stellen. Ein Papier-Ausdruck reicht nicht aus. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass einmal eingegebene Daten im System nicht mehr ohne Dokumentation verändert werden können. Datenträger müssen so eingerichtet sein, dass
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