Archiv: 3. Jun 2014

Steuerkanzlei Gesierich

Holen Sie ausländische Vorsteuern jetzt zurück

Falls Sie im EU-Ausland betrieblich veranlasste Aufwendungen hatten, bei denen ausländische Mehrwertsteuer angefallen ist, können Sie sich diese erstatten lassen. Früher musste man sich an die einzelnen Staaten wenden, seit 2010 läuft das elektronisch über das Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de).
Weiterlesen …

Archiv

Juni 2014
M D M D F S S
 1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
30  

Kontakt zur Steuerkanzlei Gesierich in Gilching