Falls Sie im EU-Ausland betrieblich veranlasste Aufwendungen hatten, bei denen ausländische Mehrwertsteuer angefallen ist, können Sie sich diese erstatten lassen. Früher musste man sich an die einzelnen Staaten wenden, seit 2010 läuft das elektronisch über das Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de).
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