Archiv: 19. Jun 2014

Steuerkanzlei Gesierich

Rechnungen: Achten Sie auf die Leistungsbeschreibung!

Den Vorsteuerabzug aus einer Rechnung bekommen Sie nur, wenn die Art der Leistung leicht und eindeutig nachprüfbar ist. Hier Beispiele aus der Rechtsprechung, was alles als „nicht ausreichend“ bezeichnet wurde: „Trockenbauarbeiten, Fliesenarbeiten, Außenputzarbeiten“ (nicht ausreichend laut BFH, 05.02.10, XI B
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