Wer nach dem Studium keinen angemessenen Arbeitsplatz am Wohnort findet, der sucht sich erst einmal eine Wohnung am Beschäftigungsort, z. B. in München, Frankfurt oder Hamburg. Die Miete dafür kann Ihr erwachsenes Kind als „doppelte Haushaltsführung“ steuerlich ansetzen. Aber nur,
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